Rechtsprechung
VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zum Abwenden von Unterstützungshandlungen für Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08
Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer …
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Zweck dieser Bestimmung ist es, die Einbürgerung etwa von PKK-Aktivisten oder radikalen Islamisten auch dann verhindern zu können, wenn entsprechende Bestrebungen nicht sicher nachgewiesen werden können (BT-Drs. 14/533 Seite 18 ff. zur gleich lautenden Vorgängerregelung des bis 31.12.2004 geltenden § 86 Nr. 2 AuslG), also eine Einbürgerung von Personen zu verhindern, bei denen zumindest der begründete Verdacht besteht, dass sie Bestrebungen gegen Schutzgüter unterstützen, die für den deutschen Staat wesentlich sind (BVerwG, Urteil vom 2.12.2009 NVwZ-RR 2010, 786).Es handelt sich bei den in der Vorschrift zusammengefassten Sicherheitsbedenken um eine Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, die auch Handlungen und Tatbestände erfasst, die strafrechtlich noch nicht relevant sind und keine fassbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit sich bringen (BVerwG, Urteil vom 2.12.2009 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 5.3.2008, Az. 5 B 05.1449).
Aufgrund der nachhaltigen Missionierungstätigkeit weisen die aktiven und zweckgerichteten Verhaltensweisen der TJ, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind, im Sinne von "Bestrebungen" auch eine über bloße Meinungen hinausgehende Zielstrebigkeit auf (vgl. dazu GK-Komm. StAG, Berlit Nr. 115 zu § 11 StAG; BVerwG, Urteil vom 2.12.2009 a.a.O.).
Ausgehend vom obengenannten Zweck der Bestimmung, einer Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, ist eine "Unterstützung" jede Handlung, die für Bestrebungen im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG objektiv vorteilhaft ist (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 NVwZ 2007, 956; Urteil vom 2.12.2009 NVwZ-RR 2010, 786; BayVGH, Urteil vom 27.5.2003 5 B 01 1805).
Bei Organisationen, die Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG verfolgen, ist Unterstützungshandlung damit jede Tätigkeit, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt, namentlich deren innere Organisation und den Zusammenhalt fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer in Nr. 2 angesprochenen Ziele fördert und damit ihre potentielle Gefährlichkeit festigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O., Urteil vom 2.12.2009 a.a.O.; ferner Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsgesetz, § 11 StAG, RdNrn. 96 ff.).
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Die freiheitliche demokratische Grundordnung bestimmt sich nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 2 BVerfSchG (ferner BVerfGE 5, 85, 140) durch folgende Grundsätze:.Durch die verfochtene Einheit von Staat und Religion stellt sich die TJ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere gegen das Rechtsstaatsprinzip, das die Trennung von Staat und Religion voraussetzt, die Volkssouveränität, Gewaltenteilung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition als Bestandteile dieser Grundordnung (hierzu allgemein BVerfGE 5, 85, 140).
- BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05
Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-; …
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Ausgehend vom obengenannten Zweck der Bestimmung, einer Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, ist eine "Unterstützung" jede Handlung, die für Bestrebungen im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG objektiv vorteilhaft ist (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 NVwZ 2007, 956; Urteil vom 2.12.2009 NVwZ-RR 2010, 786; BayVGH, Urteil vom 27.5.2003 5 B 01 1805).Bei Organisationen, die Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG verfolgen, ist Unterstützungshandlung damit jede Tätigkeit, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt, namentlich deren innere Organisation und den Zusammenhalt fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer in Nr. 2 angesprochenen Ziele fördert und damit ihre potentielle Gefährlichkeit festigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O., Urteil vom 2.12.2009 a.a.O.; ferner Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsgesetz, § 11 StAG, RdNrn. 96 ff.).
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische …
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Es handelt sich bei den in der Vorschrift zusammengefassten Sicherheitsbedenken um eine Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, die auch Handlungen und Tatbestände erfasst, die strafrechtlich noch nicht relevant sind und keine fassbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit sich bringen (BVerwG…, Urteil vom 2.12.2009 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 5.3.2008, Az. 5 B 05.1449).Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. März 2008, Az. 5 B 05.1449, das in dem zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Urteil der Kammer vom 15. Juli 2008 wiedergegeben wird, zitiert zur TJ weiteres Material des LfV zu Äußerungen aus der TJ, das auch Teil der vom Urteil der Kammer vom 15. Juli 2008 in Bezug genommenen Gerichtsakte ist.
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 13 S 171/08
Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung der Einbürgerung
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Allein der bloße Zeitablauf kann wegen der erforderlichen Nachhaltigkeit und dem erforderlichen Schluss auf eine geänderte innere Einstellung kein Abwenden von der Unterstützung der in § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG genannten Bestrebungen belegen (ebenso im Ergebnis VGH Bad.Württ., Beschluss vom 2.4.2008 13 S 171/08 ). - VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805
Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK, …
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Eine "Abwendung" von so genannten Unterstützungshandlungen erfordert nach dem Wortlaut mehr als deren bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen (BayVGH, Urteil vom 27.5.2003, Az. 5 B 01.1805), das hierfür indes ein Indiz sein kann. - VGH Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 13 S 1276/04
Anspruchseinbürgerung; maßgeblicher Zeitpunkt; mündliche Verhandlung
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Es handelt sich um einen - schwer überprüf- oder nachweisbaren - inneren Vorgang, der sich auf die inneren Gründe für die Handlungen bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass die Gründe für die vormalige Unterstützung so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen gesicherten Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2004, Az. 13 S 1276/04). - VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901
Zulassungsantrag; Einbürgerung; Unterstützung; Bestrebungen; Gefährdung; …
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Wegen der nur schwer zu fassenden Anhaltspunkte aus der inneren Sphäre des Einbürgerungsbewerbers verlangt die Glaubhaftmachung einer veränderten Auffassung eine substantiierte Darlegung von Umständen, die den nachvollziehbaren Schluss auf eine geänderte innere Einstellung zulässt (BayVGH, Beschluss vom 13.7.2005, Az. 5 ZB 05.901). - VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 C 07.637
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Die inneren Motive für die Übernahme dieser Tätigkeiten sind im Rahmen des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG unbeachtlich (BayVGH, Beschluss vom 25.7.2007 5 C 07.637). - BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04
Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor …
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040
Nichts anderes ergibt sich daraus, dass nach dem Verfassungsschutzbericht 2006 des Bundes die TJ Gewaltlosigkeit propagiert, weil Gewaltbereitschaft kein notwendiges Element verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG und BVerwG vom 11.11.2004, BVerwGE 122, 182, 189 - juris RdNr. 37). - BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10
Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung; …
- BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03
Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung; …
- BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, …
- BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89
Einziehung des Vertriebenenausweises
- VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272
Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des …
- VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 04.389